Auf Baustellen fallen zwei Begriffe fast immer im selben Satz: Baugrobreinigung und Baufeinreinigung. Oft werden sie so benutzt, als wären sie zwei Stufen derselben Leistung. Dabei unterscheiden sie sich in Zeitpunkt, Zweck und meist auch im Auftraggeber. Wer das durcheinanderbringt, bezahlt Leistungen doppelt oder steht bei der Abnahme vor Staub, für den sich niemand zuständig fühlt.
Dieser Beitrag ordnet die beiden Begriffe ein, zeigt, wer sie typischerweise bestellt, und erklärt, was in eine Anfrage gehört, damit das Angebot vergleichbar ist. Was bei der letzten Reinigung vor dem Einzug Raum für Raum zu tun ist, steht nicht hier. Das ist ein eigenes Thema, das Sie in unserem Blog unter Bauendreinigung finden.
Zwei Begriffe, keine Norm
Vorweg das Wichtigste: Für die Bezeichnungen gibt es keine verbindliche Definition. Jeder Betrieb, jeder Bauträger und jedes Leistungsverzeichnis grenzt sie ein bisschen anders ab. In der Praxis hat sich folgende Unterscheidung durchgesetzt:
- Baugrobreinigung findet während der Bauzeit statt. Sie räumt Bauschutt, Verpackungen, Verschnitt und groben Staub weg, damit das nächste Gewerk auf einer sauberen Fläche arbeiten kann.
- Baufeinreinigung kommt am Ende. Sie entfernt feinen Staub, Farbspritzer, Mörtel- und Kleberreste, Schutzfolien und Etiketten, damit das Gebäude übergeben oder bezogen werden kann. Viele verwenden das Wort gleichbedeutend mit Bauendreinigung.
Manche Betriebe setzen dazwischen oder danach noch eine Stufe an, etwa eine Erstreinigung nach dem Einbau der Möbel. Deshalb gilt: Verlassen Sie sich nicht auf das Wort, sondern schreiben Sie auf, was gemacht werden soll.
Baugrobreinigung: Ordnung zwischen den Gewerken
Die Baugrobreinigung ist keine Schönheitsmaßnahme, sondern Baulogistik. Typische Anlässe sind:
- bevor der Estrich eingebracht wird, weil Schutt und Staub auf dem Rohboden die Verbindung stören können,
- bevor der Maler kommt, damit kein Staub in frische Anstriche gerät,
- bevor Bodenbeläge verlegt werden, weil Körner unter Parkett oder Vinyl später Druckstellen hinterlassen,
- vor Begehungen mit Käufern, Mietern oder Behörden.
Gearbeitet wird mit Besen, Schaufel, Industriesauger und Containern, nicht mit Pflegemitteln. Auf größeren Baustellen kommt die Grobreinigung mehrmals, manchmal nach festem Takt, manchmal auf Abruf.
Ein Punkt, der oft untergeht: Nach der VOB/C (DIN 18299) muss jedes Gewerk die Verunreinigungen, die es selbst verursacht hat, grundsätzlich als Nebenleistung beseitigen. Eine eigene Baugrobreinigung wird dann nötig, wenn diese Pflicht in der Praxis nicht umgesetzt wird oder nicht mehr klar ist, welcher Dreck von wem stammt. Genau das sorgt später oft für Streit.
Baufeinreinigung: von der Baustelle zum nutzbaren Raum
Die Baufeinreinigung ist die Leistung, die die meisten meinen, wenn sie nach einer Baureinigung fragen. Sie umfasst in der Regel:
- Glas, Rahmen, Falze und Fensterbänke, einschließlich Etiketten und Schutzfolien,
- Böden je nach Belag, von der Fliese mit Zementschleier bis zum Parkett, das nicht nass behandelt werden darf,
- Sanitärobjekte, Armaturen und Fliesenspiegel,
- Türen, Zargen, Heizkörper, Schalter und Steckdosen,
- Einbauschränke und Küchenfronten, sofern vorhanden.
Hier kommt es auf Material und Erfahrung an. Ein Zementschleier auf Glas lässt sich mit der falschen Klinge in Sekunden in Kratzer verwandeln, und manche Beschichtungen vertragen keine sauren Reiniger. Deshalb ist die Baufeinreinigung klar Sache eines Reinigungsbetriebs, während die Grobreinigung zur Not auch der Bauhof oder ein Hilfsarbeiter übernehmen kann.
Wer bestellt was?
Auf Gewerbe- und Mehrfamilienhausbaustellen beauftragt meist der Generalunternehmer oder die Bauleitung die Grobreinigung. Die Kosten werden dann häufig über eine Umlage auf die Nachunternehmer verteilt. Wie hoch diese Umlage ist und ob sie zulässig vereinbart wurde, steht im jeweiligen Vertrag, nicht in einer allgemeinen Regel.
Die Baufeinreinigung bestellt eher derjenige, der das Gebäude übergeben muss oder übernimmt, also Bauträger, Eigentümer oder künftiger Nutzer. Bei Hausverwaltungen kommt sie auch nach Sanierungen im Bestand vor, etwa wenn ein Treppenhaus oder eine Wohnung nach Handwerkerarbeiten wieder vermietet werden soll.
Wenn Sie privat ein Einfamilienhaus bauen, sieht es anders aus. Eine eigene, beauftragte Baugrobreinigung lohnt sich dort selten. Die Handwerker räumen im besten Fall hinter sich auf, den Rest erledigen viele Bauherren am Wochenende selbst. Die Baufeinreinigung an eine Fachfirma zu geben, lohnt sich dagegen oft, vor allem bei vielen Glasflächen oder empfindlichen Böden.
Der richtige Zeitpunkt für die Feinreinigung
Der häufigste Fehler ist ein zu früher Termin. Wenn nach der Feinreinigung noch der Elektriker Abdeckungen montiert, der Schreiner Leisten zuschneidet oder der Maler nachbessert, ist das Ergebnis dahin. Wer dann nachreinigen lässt, zahlt zweimal.
Bewährt hat sich folgende Reihenfolge:
- Alle Gewerke melden fertig, die Restarbeiten sind erledigt.
- Die Baufeinreinigung findet statt, idealerweise ein bis zwei Tage vor der Abnahme.
- Nach der Abnahme reicht bei Bedarf eine kurze Nachreinigung der Laufwege.
Lässt sich das nicht einhalten, weil der Einzug drängt, sprechen Sie offen darüber. Dann kann man Bereiche nacheinander freigeben, statt alles auf einmal zu reinigen.
Was in eine vergleichbare Anfrage gehört
Angebote für Baureinigung weichen stark voneinander ab, meist weil jeder Anbieter etwas anderes zugrunde legt. Diese Angaben machen Ihre Anfrage belastbar:
- Flächen getrennt: Bodenfläche in Quadratmetern, dazu die Glasfläche oder zumindest Zahl und Größe der Fenster. Glas wird oft gesondert berechnet.
- Beläge: Fliese, Naturstein, Parkett, Vinyl, Beschichtung. Jeder Belag verlangt eine andere Behandlung.
- Verschmutzungsgrad: Fotos sagen mehr als Beschreibungen. Mörtel auf Glas oder Kleberreste auf Böden gehören ausdrücklich erwähnt.
- Zugang: Strom, Wasser, Aufzug, Parkplatz, Höhe der Glasflächen.
- Abgrenzung: Wer entsorgt Schutt und Verpackungen? Ist die Grobreinigung schon erledigt oder Teil des Auftrags?
Bei Purity bekommen Sie auf dieser Grundlage einen Festpreis. Dazu muss der Umfang allerdings vorher klar sein. Ein Festpreis auf ungenauer Grundlage hilft am Ende niemandem.
Abnahme ohne Streit
Gehen Sie das Objekt nach der Feinreinigung gemeinsam mit dem Reinigungsbetrieb ab, am besten bei Tageslicht, weil Schlieren auf Glas bei Kunstlicht schlecht zu sehen sind. Notieren Sie Mängel mit Raum und Fotos und vereinbaren Sie eine Frist für die Nachbesserung.
Unterscheiden Sie dabei ehrlich zwischen Reinigungsmängeln und Bauschäden. Ein Kratzer im Glas kann von der Reinigung stammen, aber genauso vom Einbau. Ein Abnahmeprotokoll mit Fotos vor Beginn der Reinigung macht diese Frage später viel leichter. Wenn Sie wissen wollen, welche Reinigungsleistungen wir rund um Neubau und Sanierung anbieten, finden Sie die Übersicht unter Leistungen. Eine konkrete Baustelle besprechen wir gern über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Ist Baufeinreinigung dasselbe wie Bauendreinigung?
Meistens ja. Viele Betriebe verwenden beide Begriffe gleichbedeutend für die abschließende Reinigung vor Übergabe oder Einzug. Manche setzen danach noch eine Erstreinigung an. Halten Sie den Umfang deshalb schriftlich fest, statt sich auf den Begriff zu verlassen.
Brauche ich als privater Bauherr eine Baugrobreinigung?
Beim Einfamilienhaus in der Regel nicht als eigenen Auftrag. Die Gewerke müssen ihren eigenen Schmutz grundsätzlich selbst beseitigen. Eine beauftragte Baufeinreinigung vor dem Einzug lohnt sich dagegen häufig, besonders bei großen Glasflächen und empfindlichen Böden.
Warum werden Glasflächen oft separat berechnet?
Glas mit Bauschmutz braucht deutlich mehr Zeit pro Quadratmeter als ein Boden. Außerdem verlangen Etiketten, Folienreste und Zementschleier besondere Sorgfalt, damit keine Kratzer entstehen. Deshalb weisen viele Anbieter Glas getrennt aus.
Wann sollte die Baufeinreinigung stattfinden?
Erst wenn alle Gewerke fertig sind, idealerweise ein bis zwei Tage vor der Abnahme. Jede Arbeit, die danach noch im Gebäude stattfindet, kann das Ergebnis zunichtemachen und eine kostenpflichtige Nachreinigung nötig machen.
Reinigungsbedarf konkret besprechen?
Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.
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