Heller, frisch gereinigter Flur einer Pflegeeinrichtung mit Handlauf an der Wand und Tageslicht
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Branchenwissen

Reinigung im Pflegeheim: Hygiene im bewohnten Umfeld

Warum Reinigung in einer Pflegeeinrichtung anders geplant wird als im Büro: Hygieneplan, Kontaktflächen, Schnittstelle zur Pflege.

Purity Team25. August 20269 Min. Lesezeit

In einer Pflegeeinrichtung trifft ein Anspruch auf einen anderen, der ihm im Alltag oft widerspricht. Auf der einen Seite steht ein Nutzerkreis mit erhöhtem Infektionsrisiko, geschwächter Abwehr und engem Kontakt zum Pflegepersonal. Auf der anderen Seite steht die Tatsache, dass die Menschen hier nicht behandelt werden, sondern wohnen. Wer Reinigung in diesem Umfeld plant wie eine Büroetage, plant an beidem vorbei.

Dieser Beitrag beschreibt, woran sich eine gute Reinigungsleistung in einer Pflegeeinrichtung tatsächlich messen lässt, wo die typischen Reibungspunkte zwischen Pflege und Reinigungsdienst entstehen und was davon vor der Vergabe schriftlich geklärt sein sollte.

Eine Einrichtung ist ein Zuhause, keine Klinik

Der häufigste Denkfehler bei der Planung ist die Übertragung von Krankenhausstandards auf das Heim. Ein Bewohnerzimmer ist privat möbliert, es stehen Fotos darin, Pflanzen, Andenken, oft Möbel aus der eigenen Wohnung. Nichts davon darf im Zuge einer Reinigungsrunde einfach zur Seite geräumt oder umgestellt werden, auch wenn es die Arbeit beschleunigen würde.

Gleichzeitig ist ein Heim kein Wohnhaus: Es gibt eine Küche, ein Pflegebad, Lager für Medizinprodukte, Gemeinschaftsräume mit hoher Belegung und einen Nutzerkreis, bei dem eine Magen-Darm-Infektion nicht harmlos verläuft. Die Aufgabe besteht darin, beides gleichzeitig ernst zu nehmen. Praktisch heißt das: strenge Hygiene auf den Flächen, die sie brauchen, und Zurückhaltung überall dort, wo Privatsphäre beginnt.

Der Hygieneplan gibt den Rahmen vor

Pflegeeinrichtungen gehören zu den Einrichtungen, die nach dem Infektionsschutzgesetz innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festlegen müssen; überwacht wird das durch das zuständige Gesundheitsamt. Dieser Plan ist das eigentliche Leistungsverzeichnis für alles, was mit Hygiene zu tun hat.

Er regelt, welche Flächen nur gereinigt und welche zusätzlich desinfiziert werden, mit welchem Mittel, in welcher Konzentration, mit welcher Einwirkzeit und in welchem Takt. Fachliche Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut zur Infektionsprävention in Heimen.

Für den Dienstleister folgt daraus eine klare Rollenverteilung: Die Einrichtung schreibt den Plan, der Dienstleister setzt ihn nachweisbar um und meldet zurück, wo er im Alltag nicht funktioniert. Ein Angebot, das eigene Hygienestandards behauptet, ohne den Plan des Hauses gesehen zu haben, ist an dieser Stelle wertlos.

Drei Zonen mit drei verschiedenen Risiken

Sinnvoll ist es, das Haus nicht nach Quadratmetern, sondern nach Risiko zu gliedern. In den meisten Einrichtungen genügen dafür drei Kategorien.

ZoneBeispieleSchwerpunkt
WohnbereichBewohnerzimmer, ZimmerbadDiskretion, feste Kurzrunde, Sanitär täglich
GemeinschaftSpeiseraum, Aufenthalt, Flure, AufzügeHohe Frequenz, Kontaktflächen, Restfeuchte
FunktionPflegebad, Spül- und Lagerräume, KücheDesinfektion nach Plan, klare Materialtrennung

Diese Einteilung hat einen praktischen Nutzen: Sie macht sichtbar, dass ein Quadratmeter Flur vor dem Speiseraum mehr Aufmerksamkeit braucht als ein Quadratmeter Lagerfläche, obwohl beide in einer reinen Flächenkalkulation gleich viel kosten würden.

Kontaktflächen schlagen Quadratmeter

Übertragen wird über Hände und über das, was Hände berühren. Die Flächen, auf die es ankommt, sind entsprechend klein und werden in flächenbasierten Angeboten regelmäßig unterschätzt: Handläufe entlang der Flure, Türdrücker und Türblattkanten, Aufzugtaster, Lichtschalter, Rufanlagen, Tischkanten im Speiseraum, Armlehnen von Stühlen, Griffe an Rollatoren und Rollstühlen sowie Toilettensitze und Haltegriffe.

Wichtig ist die Reihenfolge im Zimmer: von rein nach unrein, also erst der Wohnbereich, dann das Bad, der Boden zum Schluss. Ebenso wichtig ist die Materialdisziplin. Ein Farbsystem für Tücher und Moppbezüge ist kein Symbol, sondern der einzige praktikable Weg, Sanitär- und Wohnbereich auseinanderzuhalten, wenn eine Kraft zwanzig Zimmer hintereinander bearbeitet. Bezüge gehören pro Bereich gewechselt und nicht ausgespült weiterverwendet.

Die Schnittstelle zwischen Pflege und Reinigung

Der häufigste Ärger in Pflegeeinrichtungen entsteht nicht durch schlechte Reinigung, sondern durch ungeklärte Zuständigkeit. Klassische Streitfälle sind das Beziehen der Betten, der Nachttisch mit persönlichen Dingen, das Reinigen von Pflegehilfsmitteln, der Umgang mit Verunreinigungen außerhalb der Toilette und das Leeren von Abwurfbehältern.

Für die Praxis bewährt sich eine schriftliche Abgrenzung, die drei Fragen beantwortet: Was macht die Pflege immer, was macht die Reinigung immer, und wer wird gerufen, wenn außerhalb der Runde etwas passiert. Solche Zwischenfälle sollten als kurzfristig abrufbare Leistung im Vertrag stehen. Fehlt diese Position, entsteht bei jedem Vorfall eine Diskussion über Zuständigkeit und Bezahlung, während die Fläche liegen bleibt.

Personal: dieselben Gesichter, feste Runden

In kaum einem anderen Objekttyp wiegt Personalkontinuität so schwer. Reinigungskräfte betreten hier Privaträume von Menschen, die sich häufig schlecht orientieren können und auf wechselnde Fremde mit Unruhe reagieren. Ein Team, das über Monate dieselben Etagen betreut, kennt die Bewohner, erkennt Veränderungen und wird akzeptiert.

Dazu gehört eine Einweisung, die über Reinigungstechnik hinausgeht: Klopfen und Ansprache vor dem Betreten, Umgang mit Bewohnern, die widersprechen, Verschwiegenheit über alles, was im Zimmer sichtbar wird, und ein klarer Meldeweg, wenn eine Kraft eine hilflose Person oder einen Sturz vorfindet. Praktisch relevant ist außerdem, dass für Tätigkeiten in solchen Einrichtungen je nach Einsatzbereich arbeitsmedizinische oder infektionshygienische Vorgaben gelten können; das gehört vor Vertragsbeginn auf den Tisch.

Wenn ein Ausbruchgeschehen den Plan überholt

Norovirus, Influenza oder ein multiresistenter Erreger auf einem Wohnbereich stellen den Regelbetrieb sofort um. Dann gelten höhere Frequenzen auf Kontaktflächen, ein Mittel mit dem passenden Wirkungsbereich statt des Alltagsreinigers, streng eingehaltene Einwirkzeiten und getrennte Arbeitsmittel für den betroffenen Bereich, der zuletzt bearbeitet wird.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Vereinbarung. Wer erst im Ausbruch klärt, wer die zusätzlichen Stunden bezahlt, welche Mittel vorrätig sind und wie kurzfristig zusätzliche Kräfte kommen können, verliert Tage. Sinnvoll ist eine hinterlegte Eskalationsstufe mit Reaktionszeit und Stundensatz, die die Einrichtung im Bedarfsfall einfach abruft. Wir halten dafür einen 24-Stunden-Express-Service vor, gerade weil solche Lagen sich nicht ankündigen.

Was davon in die Ausschreibung gehört

Ein belastbares Leistungsverzeichnis für eine Pflegeeinrichtung nennt Raumgruppen statt Gesamtflächen, führt Kontaktflächen als eigene Position, verweist auf den Hygieneplan des Hauses als verbindliche Grundlage und regelt Sonderfälle mit Reaktionszeit. Dazu kommen Nachweispflichten und ein fester Rhythmus für gemeinsame Begehungen mit der Hygienebeauftragten.

Was daraus folgt, ist eine Kalkulation, die sich nicht über den Quadratmeterpreis vergleichen lässt, sondern über Leistungsumfang und eingesetzte Stunden. Wie sich solche Verzeichnisse sauber aufbauen lassen, behandeln wir in weiteren Beiträgen in unserem Blog.

Purity reinigt Objekte mit sensiblem Nutzerkreis in Konstanz, Singen, Stockach und im Hegau. Für Einrichtungen sehen wir uns das Haus vor dem Angebot an, weil sich Wegezeiten, Zimmerzuschnitt und Zeitfenster nicht aus einem Grundriss ablesen lassen. Für einen Termin erreichen Sie uns über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Wie oft werden Bewohnerzimmer in einer Pflegeeinrichtung gereinigt?

Üblich ist ein arbeitstäglicher Kurzgang im Zimmer mit Sanitärbereich, Kontaktflächen und Boden, ergänzt um größere Gänge in längerem Rhythmus. Die verbindliche Frequenz steht im Hygieneplan der Einrichtung, nicht im Angebot des Dienstleisters.

Wer entscheidet, welche Flächen desinfiziert werden müssen?

Das legt die Einrichtung im Hygieneplan fest, fachlich gestützt auf die Empfehlungen der KRINKO am Robert Koch-Institut und begleitet vom zuständigen Gesundheitsamt. Der Reinigungsdienstleister setzt diesen Plan um, er schreibt ihn nicht.

Darf Reinigungspersonal Bewohnerzimmer betreten, wenn jemand anwesend ist?

Ja, das ist der Normalfall, denn ein Pflegeheim ist bewohnt. Genau deshalb gehören Ansprache, Diskretion und der Umgang mit persönlichen Gegenständen in die Einweisung und nicht in die spontane Entscheidung der Reinigungskraft.

Was ändert sich bei einem Norovirus-Ausbruch?

Der Regelplan wird durch den Ausbruchsplan überlagert: höhere Frequenz auf Kontaktflächen, ein Mittel mit passendem Wirkungsbereich, streng eingehaltene Einwirkzeit und getrennte Arbeitsmittel. Das muss vorher vereinbart sein, nicht erst am Ausbruchstag.

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Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.

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