Leere Wohnung mit vergilbtem Fensterrahmen, an dem ein Teil bereits gereinigt und wieder weiß ist
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Vermietung & Wohnen

Raucherwohnung reinigen lassen: was realistisch ist

Nikotin auf Fenstern, Türen und Heizkörpern lässt sich entfernen, auf Wänden meist nicht. So planen Sie Reinigung und Renovierung richtig.

Purity Team22. September 20267 Min. Lesezeit

Wer eine Wohnung zurückbekommt, in der jahrelang geraucht wurde, merkt das oft schon an der Tür: gelbliche Schleier auf Fenstern und Lichtschaltern und ein Geruch, der auch nach dem Lüften bleibt. Viele Vermieter und Hausverwaltungen fragen sich dann, ob eine Reinigungsfirma das in den Griff bekommt. Die ehrliche Antwort ist: Eine professionelle Reinigung entfernt vieles, aber nicht alles. In diesem Artikel lesen Sie, welcher Teil der Arbeit zur Reinigung gehört, welcher zum Maler und in welcher Reihenfolge beides sinnvoll ist.

Was Tabakrauch in einer Wohnung hinterlässt

Tabakrauch legt sich als klebriger Film aus Teer und Nikotin auf alle Oberflächen. Auf glatten, geschlossenen Materialien wie Glas, Fliesen, lackiertem Holz, Metall oder Kunststoff bleibt dieser Film oben liegen. Das sieht unschön aus, lässt sich aber lösen. Bei offenporigen Materialien ist das anders: Raufaser, Putz, unbehandeltes Holz, Teppichboden, Vorhänge und Polster nehmen die Rückstände auf. Dort liegt der Belag nicht mehr auf dem Material, sondern steckt darin.

Für die Planung ist diese Unterscheidung wichtiger als die Frage, wie lange oder wie viel geraucht wurde. Daran entscheidet sich, was sich reinigen lässt und was erneuert oder überstrichen werden muss. Bei einer ersten Begehung sehen wir uns deshalb vor allem die Materialien an, weniger die Farbe der Wände.

Was eine Reinigung zuverlässig schafft

Auf allen geschlossenen Oberflächen lässt sich der Nikotinfilm gut entfernen. Dazu gehören vor allem:

  • Fenster, Rahmen, Falze und Fensterbänke
  • Innentüren, Zargen und Türgriffe, sofern sie lackiert oder beschichtet sind
  • Lichtschalter, Steckdosenabdeckungen und Lüftungsgitter
  • Heizkörper einschließlich der Zwischenräume zwischen den Lamellen
  • Fliesen, Sanitärobjekte und Armaturen
  • Küchenfronten, Arbeitsplatten und die Innenseiten der Schränke
  • Jalousien und die Innenseite von Rollladenpanzern
  • Böden mit geschlossener Oberfläche wie Fliesen, Vinyl, Laminat oder versiegeltes Parkett

Die Heizkörper werden besonders oft vergessen. Dabei setzt sich gerade dort viel Belag ab, und beim ersten Heizen in der kalten Jahreszeit riecht es dann wieder nach Rauch, obwohl der Rest der Wohnung sauber ist. Bei einer ernsthaften Reinigung werden die Heizkörper deshalb auch innen bearbeitet.

Wir arbeiten mit Reinigern, die fettige Filme lösen, und wischen so lange nach, bis das Tuch sauber bleibt. Auch mit biologisch abbaubaren Mitteln gilt: Das Ergebnis hängt von Einwirkzeit und Wiederholung ab, nicht von aggressiver Chemie. Bei stark belasteten Flächen reicht ein Durchgang selten aus.

Wo die Reinigung an ihre Grenzen stößt

Die Wände und Decken sind der schwierigste Teil. Tapezierte oder gestrichene Flächen kann man abwaschen, aber das Ergebnis wird fast immer fleckig. Außerdem schlägt der Nikotinfilm beim nächsten Anstrich durch, wenn vorher kein Sperrgrund aufgetragen wird. Das ist Arbeit für den Maler, nicht für die Reinigung. Wenn ohnehin gestrichen wird, raten wir deshalb davon ab, die Wände aufwendig zu waschen. Das kostet Geld und bringt kaum etwas.

Auch an anderen Stellen gibt es Grenzen:

  • Teppichboden: Eine Tiefenreinigung verringert Verfärbung und Geruch. Bei starker Belastung bleibt der Geruch aber häufig im Rücken und in der Unterlage. Dann ist ein Austausch meist die ehrlichere Lösung.
  • Silikonfugen: Verfärbtes Silikon wird durch Reinigung selten wieder hell. Die Fugen neu zu ziehen ist schneller und sauberer.
  • Vergilbter Kunststoff: Wenn Schalter oder Fensterprofile im Material selbst vergilbt sind, hilft keine Reinigung mehr.
  • Geruch in der Bausubstanz: Maßnahmen wie eine Ozonbehandlung sind eine eigene Leistung mit eigenen Sicherheitsanforderungen und kein Bestandteil einer Reinigung. Ozon ist gesundheitsschädlich und gehört nur in leere Räume und in fachkundige Hände.

Die richtige Reihenfolge: reinigen, streichen, reinigen

Der häufigste und teuerste Fehler ist, zuerst zu streichen und danach zu reinigen. Dann läuft beim Abwaschen von Fensterrahmen, Türen und Heizkörpern gelbliches Wasser über die frisch gestrichenen Flächen. Bewährt hat sich dieser Ablauf:

  1. Räumen: Möbel, Vorhänge, Teppiche und alle Textilien, die nicht bleiben sollen, kommen raus. Sie geben sonst weiter Geruch ab.
  2. Grundreinigung: Alle glatten Flächen, Heizkörper, Fenster, Türen und die Küche werden vom Nikotinfilm befreit. Erst danach lässt sich beurteilen, was wirklich erneuert werden muss.
  3. Maler und Handwerker: Sperrgrund und Anstrich, gegebenenfalls neue Silikonfugen, Bodenbeläge oder das Lackieren von Türen.
  4. Feinreinigung: Farbspritzer, Abdeckreste und Baustaub werden entfernt, die Fenster zum Schluss geputzt, damit die Wohnung übergabefertig ist.

Wenn Sie die Termine früh abstimmen, lassen sich die beiden Reinigungseinsätze eng um die Malerarbeiten legen. Die Wohnung steht dann nicht unnötig leer.

Mietrecht: Wer trägt die Kosten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört Rauchen in der Mietwohnung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch. Spuren, die sich durch übliche Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, muss der Mieter nur dann beseitigen, wenn er wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Geht die Belastung darüber hinaus und lassen sich die Schäden mit normalen Schönheitsreparaturen nicht mehr beheben, kann ein Schadensersatzanspruch des Vermieters in Betracht kommen.

Ob das auf Ihren Fall zutrifft, hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wohnung ab. Das klären ein Mieterverein, ein Eigentümerverein oder eine Anwältin, nicht die Reinigungsfirma. Was wir beitragen können, ist eine saubere Dokumentation: Fotografieren Sie den Zustand vor der Reinigung, und bewahren Sie Angebot und Rechnung mit der genauen Leistungsbeschreibung auf. So lässt sich später nachvollziehen, welcher Aufwand tatsächlich nötig war.

Wie ein realistisches Angebot zustande kommt

Ein seriöser Preis für eine Raucherwohnung lässt sich nicht pauschal pro Quadratmeter nennen. Maßgeblich sind die Anzahl der Fenster, Türen und Heizkörper, ob eine Einbauküche vorhanden ist, welche Böden verlegt sind, wie stark der Belag ist und ob die Wohnung bereits leer steht. Wir sehen uns die Wohnung deshalb vorher an oder lassen uns aussagekräftige Fotos schicken. Danach erhalten Sie einen Festpreis für den vereinbarten Umfang.

Sagen Sie uns dabei offen, was ohnehin erneuert wird. Werden die Türen neu lackiert oder der Teppich entfernt, müssen wir sie vorher nicht aufwendig reinigen. Der Umfang wird kleiner und das Angebot günstiger. Welche Leistungen wir in Singen, Konstanz, Stockach und im Hegau anbieten, sehen Sie unter Leistungen.

Wann sich eine spezielle Reinigung nicht lohnt

Nicht jede Wohnung, in der einmal geraucht wurde, braucht einen eigenen Reinigungseinsatz. Wenn nur gelegentlich oder überwiegend auf dem Balkon geraucht wurde und die Fenster kaum verfärbt sind, reichen eine normale Endreinigung und ein Anstrich. Wird die Wohnung kernsaniert und kommen Böden, Türen und Fenster ohnehin heraus, ist eine Nikotinreinigung vorab überflüssig. Dann genügt eine Bauendreinigung nach der Sanierung. Bei einer kleinen Wohnung mit geringer Belastung und genug Zeit können Sie viel auch selbst erledigen.

Wirklich lohnend ist die Beauftragung, wenn die Wohnung schnell wieder vermietet werden soll, der Belag deutlich sichtbar ist und viele glatte Flächen erhalten bleiben. Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihre Wohnung fällt, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Weitere Beiträge rund um Reinigung und Mieterwechsel finden Sie im Blog.

Häufige Fragen

Ist der Rauchgeruch nach der Reinigung vollständig weg?

Auf glatten Flächen ist der Belag danach entfernt, und der Geruch nimmt deutlich ab. Steckt er in Wänden, Teppichböden oder Textilien, bleibt er, bis diese überstrichen oder ausgetauscht sind. Deshalb planen wir Reinigung und Renovierung immer zusammen.

Kann man Nikotin von Raufaser abwaschen?

Das geht nur eingeschränkt. Das Ergebnis wird meist fleckig, und der Belag schlägt beim nächsten Anstrich trotzdem durch. Wirksamer sind ein Sperrgrund und ein neuer Anstrich durch den Maler.

Sollte die Reinigung vor oder nach dem Maler stattfinden?

Am besten beides: eine Grundreinigung der glatten Flächen vor den Malerarbeiten und eine Feinreinigung danach. So läuft kein nikotinhaltiges Wasser über frische Wände, und die Wohnung ist am Ende übergabefertig.

Muss die Wohnung für die Reinigung leer sein?

Ideal ist eine leere Wohnung. Möbel und Textilien geben weiter Geruch ab und verdecken Flächen, die gereinigt werden müssen. Einzelne Einbauten wie die Küche können bleiben und werden innen und außen mitgereinigt.

Reinigungsbedarf konkret besprechen?

Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.

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