Ein Wasserschaden fühlt sich in den ersten Stunden wie ein Putzproblem an: Wasser aufnehmen, Boden wischen, fertig. In Wirklichkeit ist die Reinigung meist der letzte Schritt einer Kette – und wer ihn zu früh macht, verliert im schlechtesten Fall den Versicherungsschutz oder putzt Schimmel in eine noch nasse Wand hinein. Dieser Artikel ordnet, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, welche Versicherung grundsätzlich in Frage kommt und wo eine Reinigungsfirma wie purity tatsächlich hilft.
Die ersten Stunden: vor jedem Wischlappen
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Geschwindigkeit, mit der Sie zum Eimer greifen:
- Ursache stoppen. Hauptwasserhahn schließen, bei Rückstau keine Toiletten und Abflüsse mehr benutzen.
- Strom prüfen. Steht Wasser in Räumen mit Steckdosen oder Geräten, betreten Sie sie erst, wenn die Sicherung für diesen Bereich aus ist.
- Dokumentieren. Fotos und Videos vom Schaden, bevor irgendetwas bewegt wird – Wasserstand, betroffene Wände, beschädigte Gegenstände.
- Melden. Versicherung informieren; als Mieterin oder Mieter zusätzlich sofort die Vermieterseite.
- Schaden begrenzen. Stehendes Wasser abpumpen oder aufnehmen, Gegenstände hochstellen, lüften.
Punkt fünf ist keine Kür. Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Versicherte, bei Eintritt des Schadens nach Möglichkeit für dessen Abwendung und Minderung zu sorgen (§ 82 VVG). Aufwendungen, die Sie dafür machen, kann der Versicherer nach § 83 VVG erstatten müssen – auch wenn die Maßnahme am Ende nichts gebracht hat, sofern Sie sie für geboten halten durften. Werfen Sie beschädigte Gegenstände trotzdem nicht einfach weg, bevor die Versicherung sie gesehen oder die Entsorgung freigegeben hat.
Welches Wasser war es?
Für die spätere Reinigung ist die Herkunft des Wassers entscheidend – mehr als die Menge.
- Sauberes Leitungswasser aus einem geplatzten Zulaufrohr oder einer undichten Waschmaschinenleitung ist hygienisch unkritisch. Hier geht es vor allem um Trocknung und normale Reinigung.
- Belastetes Wasser aus einer übergelaufenen Spülmaschine, Dusche oder Waschmaschine enthält Reinigungsmittel und organische Reste. Oberflächen sollten gründlich gereinigt werden, Textilien meist gewaschen oder entsorgt.
- Abwasser und Überschwemmungswasser – Rückstau aus der Kanalisation, Hochwasser, Schlamm – können Fäkalkeime und Schadstoffe enthalten. Hier gehört eine Desinfektion zur Reinigung, Sie sollten ohne Handschuhe und Stiefel nichts anfassen, und poröse Materialien wie Teppich, Dämmung oder Pappkartons sind oft nicht mehr zu retten.
Wer zahlt – die grobe Landkarte
Welche Versicherung einspringt, hängt von der Ursache, von Ihrer Rolle im Gebäude und von Ihren konkreten Bedingungen ab. Die übliche Aufteilung sieht so aus:
- Wohngebäudeversicherung des Eigentümers: Schäden am Gebäude selbst durch austretendes Leitungswasser, etwa Böden, Wände, fest eingebaute Teile.
- Hausratversicherung der Bewohner: Schäden an beweglichen Sachen wie Möbeln, Teppichen und Geräten.
- Privathaftpflicht des Verursachers: Schäden, die bei anderen entstehen, etwa in der Wohnung darunter.
- Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein: Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser und – je nach Vertrag – Rückstau. Ohne diesen Baustein sind solche Schäden in Gebäude- und Hausratversicherung häufig nicht gedeckt.
Ob die Reinigungskosten übernommen werden, ist keine Selbstverständlichkeit. Oft werden sie als Teil der Schadenbeseitigung erstattet, manchmal nur anteilig, manchmal gar nicht. Stimmen Sie deshalb vor der Beauftragung mit Ihrer Versicherung ab, ob und in welchem Umfang eine professionelle Reinigung übernommen wird, und lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben, das Sie einreichen können. Wir erstellen solche Angebote zum Festpreis, damit die Summe vorab feststeht.
Mieter, Vermieter, Eigentümergemeinschaft
In Mietwohnungen gilt: Ein Wasserschaden ist ein Mangel, den Sie der Vermieterseite unverzüglich anzeigen müssen (§ 536c BGB). Um die Instandsetzung des Gebäudes kümmert sich dann grundsätzlich der Vermieter. Eigene Möbel und Gegenstände laufen über Ihre Hausratversicherung. Beauftragen Sie als Mieter keine Firma für Arbeiten am Gebäude, ohne das vorher abzusprechen – sonst streiten Sie später über die Rechnung.
In Wohnungseigentumsanlagen kommt eine weitere Ebene hinzu: Liegt der Schaden im Gemeinschaftseigentum, etwa an Steigleitungen oder im gemeinsamen Keller, ist die Verwaltung zuständig. Eigentümer melden den Schaden deshalb am besten zuerst dort, damit Versicherung, Trocknung und anschließende Reinigung der Gemeinschaftsflächen aus einer Hand beauftragt werden.
Erst trocknen, dann reinigen
Der häufigste Fehler nach einem Wasserschaden ist, sichtbar zu putzen, während Estrich oder Mauerwerk noch nass sind. Oberflächen sehen dann sauber aus, aber in der Tiefe bleibt Feuchtigkeit, die über Wochen Schimmel und Geruch nachliefert.
Ist Wasser in Wände, Dämmschichten oder unter den Estrich gelaufen, gehört die Trocknung in die Hände eines Fachbetriebs für Leckageortung und technische Trocknung. Dieser misst die Feuchte und entscheidet, wann getrocknet ist. Das ist nicht unsere Leistung, und wir sagen das auch so. Unsere Arbeit beginnt parallel dazu an den Oberflächen, die sofort gereinigt werden müssen, und vor allem danach: Grundreinigung der Räume, Entfernen von Schlamm- und Kalkrändern, Reinigung von Möbeln und Fenstern, Desinfektion, wo Abwasser im Spiel war.
Mehr zum Umgang mit Feuchtigkeit und Schimmel finden Sie in unserem Blog.
Was eine Reinigungsfirma leistet – und was nicht
Sinnvoll ist eine professionelle Reinigung vor allem, wenn größere Flächen betroffen sind, wenn Abwasser oder Schlamm im Spiel war, oder wenn Räume schnell wieder nutzbar sein müssen, etwa Büros, Praxen oder vermietete Wohnungen. Der Vorteil liegt weniger im Putzmittel als im Tempo und in der Einschätzung, welche Materialien sich noch retten lassen und welche besser entsorgt werden.
Nicht sinnvoll ist sie bei einer kleinen Pfütze aus einer undichten Waschmaschine auf Fliesen, die Sie selbst sofort aufgenommen haben. Das bekommen Sie mit Eimer, Lappen und Lüften gut selbst hin; eine Firma dafür wäre rausgeworfenes Geld. Ebenso wenig ersetzen wir Elektriker, Installateur oder Trocknungsbetrieb.
Für akute Fälle bieten wir einen 24h-Express-Service. Welche Leistungen wir sonst anbieten, sehen Sie unter Leistungen.
Keller nach Starkregen und Hochwasser
Nicht jeder nasse Keller geht auf einen Rohrbruch zurück. Auch am Bodensee und im Hegau können Starkregen oder ein hoher Grundwasser- und Seepegel Keller volllaufen lassen. Dann ist fast immer Oberflächen- oder Abwasser beteiligt, und damit gehört die Desinfektion zum Pflichtprogramm. Prüfen Sie vor dem nächsten Unwetter zwei Dinge: ob Ihr Haus eine funktionierende Rückstausicherung hat und ob Ihre Versicherung einen Elementarschadenbaustein enthält. Beides entscheidet im Ernstfall mehr über die Kosten als jede Reinigung.
Wenn es schon passiert ist: Schicken Sie uns Fotos und eine kurze Beschreibung über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie uns brauchen oder ob Sie es selbst schaffen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung die Reinigung nach einem Wasserschaden?
Oft ja, aber nicht automatisch. Reinigungskosten werden häufig als Teil der Schadenbeseitigung erstattet. Klären Sie Umfang und Kostenübernahme vor der Beauftragung mit Ihrer Versicherung und reichen Sie ein schriftliches Angebot ein.
Darf ich nach einem Wasserschaden sofort selbst aufräumen?
Sie sollen sogar: § 82 VVG verpflichtet Versicherte, den Schaden nach Möglichkeit zu mindern. Dokumentieren Sie aber vorher alles mit Fotos und entsorgen Sie beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit der Versicherung.
Wann ist nach einem Wasserschaden eine Desinfektion nötig?
Immer dann, wenn Abwasser, Rückstau aus der Kanalisation oder Überschwemmungswasser beteiligt war. Bei sauberem Leitungswasser genügt in der Regel eine gründliche Reinigung nach vollständiger Trocknung.
Reinigungsbedarf konkret besprechen?
Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.
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