Reinigungsteam reinigt ein leeres Büro nach dem Auszug des Vormieters
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Gewerbe & Verwaltung

Sonderreinigung: Abgrenzen, beauftragen, fair abrechnen

Sonderreinigung oder schon bezahlt? Wie Sie Zusatzleistungen vom Reinigungsvertrag abgrenzen, Angebote vergleichen und faire Preise vereinbaren.

Purity Team22. September 20266 Min. Lesezeit

Irgendwann steht in fast jedem Objekt eine Reinigung an, die nicht zum Alltag gehört: Ein Mieter zieht aus, im Lager liegt nach einem Umbau überall Bohrstaub, oder nach dem Firmenjubiläum sieht die Kantine aus, als wäre ein Sturm durchgezogen. Genau dafür gibt es die Sonderreinigung. Der Begriff klingt eindeutig, sorgt in der Praxis aber regelmäßig für Missverständnisse – vor allem bei der Frage, was im laufenden Vertrag schon enthalten ist und was extra kostet. Dieser Beitrag ordnet ein, wie Sie Sonderreinigungen abgrenzen, beauftragen und fair abrechnen lassen.

Was mit „Sonderreinigung“ gemeint ist

Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. In der Branche hat sich eingebürgert: Alles, was nicht zum regelmäßig wiederkehrenden Umfang der Unterhaltsreinigung gehört, ist eine Sonderreinigung. Sie hat einen konkreten Anlass, einen Anfang und ein Ende – und wird in der Regel einzeln beauftragt.

Entscheidend ist die Blickrichtung: Ob eine Leistung „Sonder“ ist, hängt nicht von der Art der Arbeit ab, sondern von Ihrem Vertrag. Die Innenseiten der Fenster können in einem Objekt fester Bestandteil der Unterhaltsreinigung sein und im nächsten eine gesondert berechnete Zusatzleistung. Auch die Grundreinigung läuft mal unter Sonderreinigung, mal als eigene Kategorie. Maßgeblich ist, was im Leistungsverzeichnis steht.

Typische Anlässe in Gewerbe und Wohnanlage

  • Mieter- oder Nutzerwechsel: Büro- und Gewerbeflächen werden vor der Rückgabe oder vor dem Einzug des Nachfolgers gründlich gereinigt, einschließlich Einbauten, Fensterbänken und Sanitärbereichen.
  • Nach Umbau oder Renovierung: Feiner Staub setzt sich in Lüftungsgittern, auf Leuchten und in Schränken ab – dort, wo die tägliche Reinigung nicht hinkommt.
  • Vor und nach Veranstaltungen: Tag der offenen Tür, Betriebsfeier, Eigentümerversammlung im Gemeinschaftsraum.
  • Saisonale Arbeiten: Heizkörper vor der Heizperiode, Leuchten, hochliegende Flächen, Lamellen und Jalousien.
  • Nach einem Schaden: Wasser, Ruß oder Verunreinigungen durch Dritte – hier ist oft zuerst die Versicherung gefragt, dazu unten mehr.

Bei Hausverwaltungen kommen Keller- und Dachbodenflächen, Tiefgaragen oder Müllplätze hinzu, die nur gelegentlich gründlich gereinigt werden.

Die Grauzone: Was ist eigentlich schon bezahlt?

Der häufigste Streitpunkt zwischen Auftraggeber und Reinigungsfirma ist nicht der Preis einer Sonderreinigung, sondern die Frage, ob es überhaupt eine ist. Typische Beispiele:

  • Die Unterhaltsreinigung umfasst „Tische feucht abwischen“ – gilt das auch für Schreibtische, auf denen Unterlagen liegen?
  • „Sanitärräume reinigen“ – gehört das Entkalken der Armaturen dazu oder nur das Abwischen?
  • „Böden reinigen“ – ist die Einpflege eines versiegelten Belags inbegriffen?

Vage Formulierungen führen dazu, dass sich beide Seiten im Recht fühlen. Deshalb lohnt sich vor jeder Zusatzbeauftragung ein Blick in das Leistungsverzeichnis: Welche Flächen, welche Tätigkeiten, welcher Turnus? Was dort nicht steht, ist im Zweifel nicht geschuldet. Umgekehrt gilt: Steht eine Leistung dort, müssen Sie sie nicht noch einmal bezahlen, nur weil sie liegen geblieben ist.

Praktisch ist es, schon beim Vertragsabschluss eine Liste häufiger Zusatzleistungen mit Preisbasis festzuhalten. Dann braucht es später nur noch einen Auftrag, keine neue Verhandlung.

Wie Sonderreinigungen abgerechnet werden

Drei Modelle sind verbreitet, und jedes hat seine Tücken.

Nach Stunden. Transparent, wenn sich der Aufwand vorher schwer abschätzen lässt. Das Risiko liegt allerdings bei Ihnen: Dauert es länger, zahlen Sie mehr. Vereinbaren Sie deshalb eine Obergrenze oder zumindest eine Rückmeldung, bevor sie erreicht ist. Klären Sie außerdem, ob Anfahrt, Rüstzeit und Material im Stundensatz stecken oder gesondert berechnet werden.

Nach Fläche. Gut vergleichbar bei gleichartigen Arbeiten, etwa einer Bodengrundreinigung oder großen Glasflächen. Weniger passend, wenn der Verschmutzungsgrad innerhalb des Objekts stark schwankt.

Als Festpreis. Nach einer Besichtigung wird ein fester Betrag für einen klar beschriebenen Umfang vereinbart. Für Sie ist das am besten planbar, vom Dienstleister verlangt es eine sorgfältige Begehung. Wir bei purity arbeiten deshalb mit einer Festpreisgarantie: Was vorab vereinbart ist, wird auch so berechnet.

Zuschläge für Einsätze am Wochenende, nachts oder an Feiertagen sind üblich und legitim, weil sie echte Mehrkosten abbilden. Sie gehören aber ins Angebot, nicht erst auf die Rechnung.

Angebote vergleichen, ohne Äpfel mit Birnen zu mischen

Zwei Angebote für „Reinigung nach Mieterauszug“ können weit auseinanderliegen, obwohl sie scheinbar dasselbe beschreiben. Meist steckt der Unterschied im Umfang. Fragen Sie nach:

  • Hat eine Besichtigung stattgefunden, oder wurde nach Fotos oder Quadratmeterzahl kalkuliert?
  • Sind Fenster (innen, außen, mit Rahmen), Heizkörper, Einbauschränke innen, Türen und Lichtschalter enthalten?
  • Wer entsorgt zurückgelassene Gegenstände oder Bauabfälle – und ist das überhaupt Teil des Auftrags?
  • Werden Strom und Wasser vor Ort benötigt, und sind sie verfügbar?
  • Wie läuft die Abnahme: gemeinsamer Rundgang, Protokoll, Nachbesserung bei Mängeln?

Ein günstiges Angebot, das die Hälfte ausklammert, wird am Ende nicht billiger – es verschiebt die Arbeit nur zu Ihnen oder in einen zweiten Auftrag.

Wenn es schnell gehen muss

Sonderreinigungen fallen selten zum Wunschtermin an. Der Nachmieter will früher einziehen, die Handwerker sind später fertig als geplant, die Veranstaltung ist morgen. Für solche Fälle bieten wir einen 24h-Express-Service an. Damit ein kurzfristiger Einsatz klappt, helfen einige Vorbereitungen:

  • Schlüssel- und Zugangsregelung klären, bevor das Team anrückt.
  • Eine Ansprechperson vor Ort oder telefonisch erreichbar halten.
  • Eine Parkmöglichkeit für das Fahrzeug mit den Geräten organisieren – in Innenstädten wie Konstanz oder Singen oft der unterschätzte Punkt.
  • Vorab Fotos der Flächen schicken, damit passende Geräte und Mittel mitkommen.

Ehrlich gesagt lässt sich nicht jede Sonderreinigung innerhalb eines Tages vollständig erledigen. Große Flächen nach einem Umbau brauchen manchmal mehrere Durchgänge, weil sich feiner Staub erst nachträglich absetzt. Das sollte Ihnen ein seriöser Anbieter vorher sagen.

Wann eine Sonderreinigung nicht die richtige Lösung ist

Wenn sie ständig anfällt. Wird dieselbe Zusatzleistung alle paar Wochen bestellt, gehört sie in die Unterhaltsreinigung. Als regelmäßige Position ist sie meist günstiger kalkuliert und muss nicht jedes Mal einzeln beauftragt werden.

Wenn ein Schaden dahintersteckt. Nach Wasser- oder Brandschäden informieren Sie zuerst Ihre Versicherung und dokumentieren den Zustand, bevor gereinigt wird. Bei großflächigem Schimmel, Brandrückständen oder belasteten Materialien ist eine Sanierungsfirma gefragt. Eine Reinigung entfernt dann nur, was sichtbar ist, nicht die Ursache.

Wenn die laufende Pflege nicht stimmt. Wird ein Boden durch ungeeignete Mittel immer wieder stumpf, hilft nicht die nächste Grundreinigung, sondern eine Korrektur der Unterhaltsreinigung.

Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Startseite, weitere Ratgeber im Blog. Planen Sie eine konkrete Sonderreinigung, beschreiben Sie uns den Anlass über Kontakt – dann klären wir Umfang und Festpreis.

Häufige Fragen

Ist eine Grundreinigung eine Sonderreinigung?

Häufig ja, weil sie nicht zum regelmäßigen Turnus gehört. Manche Verträge führen sie aber als eigene Leistung mit festem Intervall. Entscheidend ist, was in Ihrem Leistungsverzeichnis steht.

Muss ich die Sonderreinigung bei derselben Firma beauftragen wie die Unterhaltsreinigung?

Nein, sofern Ihr Vertrag nichts anderes regelt. Für den bestehenden Dienstleister spricht, dass er Objekt, Beläge und Zugänge bereits kennt. Ein Vergleichsangebot einzuholen, ist trotzdem legitim.

Kann ich die Kosten einer Sonderreinigung auf Mieter umlegen?

Umlagefähig sind nur laufend entstehende Betriebskosten. Einmalige Sonderreinigungen, etwa nach einer Renovierung, gehören in aller Regel nicht dazu. Im Einzelfall sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.

Wie früh sollte ich eine Sonderreinigung anfragen?

Bei planbaren Anlässen wie einem Mieterwechsel möglichst früh, damit Besichtigung und Festpreis in Ruhe vereinbart werden können. Für kurzfristige Fälle gibt es unseren 24h-Express-Service.

Reinigungsbedarf konkret besprechen?

Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.

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