Helles Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit frisch gewischten Stufen und Handlauf
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Reinigungstipps

Treppenhausreinigung: Pflicht, Kosten und smarte Lösungen für WEGs

Kehrwoche oder Dienstleister? Was WEGs und Hausverwaltungen über Zuständigkeit, Kosten und typische Konflikte bei der Treppenhausreinigung wissen sollten.

Purity Team19. Juni 20268 Min. Lesezeit

Kaum ein Thema sorgt in Eigentümergemeinschaften und Mietshäusern so zuverlässig für Reibung wie das Treppenhaus. Die einen putzen gründlich, die anderen gar nicht, und irgendwann liegt der Zettel mit den Beschwerden im Hausflur. Für Hausverwaltungen im Raum Konstanz, Singen und Radolfzell gehört der Streit um die Treppenhausreinigung zum Tagesgeschäft.

Dabei ist das Problem lösbar – wenn Zuständigkeit, Umfang und Kosten einmal sauber geklärt sind. Genau das leistet dieser Beitrag.

Wer ist überhaupt zuständig?

Grundsätzlich ist die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Auf Mieter kann sie nur übertragen werden, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich vorsieht – die in Baden-Württemberg tief verwurzelte Kehrwoche gilt also keineswegs automatisch, sondern nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde.

In der WEG entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss, wie gereinigt wird: durch die Eigentümer und Mieter selbst nach Plan, durch einen Hausmeister oder durch einen externen Dienstleister. Wichtig zu wissen: Bleibt die Reinigung liegen, haftet im Zweifel die Gemeinschaft – etwa wenn jemand auf einer verschmutzten oder nassen Treppe stürzt und die Verkehrssicherung nicht organisiert war.

Warum Putzpläne so oft scheitern

Der rotierende Putzplan ist die vermeintlich kostenlose Lösung – und in der Praxis die konfliktträchtigste. Die Gründe wiederholen sich in fast jedem Haus: unterschiedliche Vorstellungen davon, was „sauber" heißt; Parteien, die beruflich oder gesundheitlich nicht können; Wohnungswechsel, nach denen niemand den neuen Mietern den Plan erklärt; und das Fehlen jeder Instanz, die Qualität einfordern könnte, ohne den Hausfrieden zu riskieren.

Die Folge ist ein schleichender Standard nach unten: Geputzt wird auf dem Niveau der nachlässigsten Partei. Verwaltungen wissen: Ein Haus, in dem der Putzplan „eigentlich funktioniert", ist die Ausnahme.

Rechnet man ehrlich, ist der Putzplan auch gar nicht kostenlos. Er kostet die Zeit der Bewohner, die Nerven der Verwaltung bei jeder Beschwerde und im Zweifel den Wert des Objekts – denn ein ungepflegtes Treppenhaus ist das Erste, was Kaufinteressenten und Mietbewerber sehen. Diese versteckten Kosten tauchen nur in keiner Abrechnung auf.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Professionelle Treppenhausreinigung umfasst mehr als das Wischen der Stufen. Zum üblichen Leistungsbild gehören Treppen und Podeste feucht wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Briefkastenanlage und Klingeltableau reinigen, Eingangstür samt Glasflächen, Lichtschalter und Türgriffe, Kellerabgänge und – je nach Vereinbarung – Fensterbänke, Treppenhausfenster und die Beleuchtungskörper in größeren Abständen.

Ein sauberes Leistungsverzeichnis mit Intervallen je Position ist auch hier das A und O: Es macht Angebote vergleichbar und gibt der Verwaltung einen Maßstab, an dem sich die Ausführung messen lässt.

Der Bodenbelag verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. Naturstein im Altbau, geölte Holzstufen, PVC oder Feinsteinzeug im Neubau – jeder Belag verlangt eigene Mittel und Methoden. Falsche Pflege zeigt sich im Treppenhaus schneller als anderswo, weil die Flächen täglich unter Beobachtung stehen: schmierige Stufen, stumpfe Stellen im Laufbereich, Ränder entlang der Wände. Ein Fachbetrieb erkennt den Belag und stellt Produkt und Verfahren darauf ein.

Welches Intervall sinnvoll ist

Für ein normales Mehrfamilienhaus mit sechs bis zwölf Parteien hat sich die wöchentliche Reinigung als Standard etabliert. Stark frequentierte Häuser, Objekte mit Arztpraxen oder Büros im Erdgeschoss und große Anlagen fahren besser zweimal wöchentlich. In kleinen, ruhigen Häusern kann ein 14-tägiger Rhythmus genügen – dann sollte aber der Eingangsbereich als Schmutzschleuse häufiger bedacht werden, gerade in den nassen Monaten am Bodensee.

Sinnvoll ist zudem eine ergänzende Intensivreinigung ein- bis zweimal im Jahr: Treppenhausfenster, Heizkörper, Sockelleisten und eine Grundreinigung des Bodenbelags, die den Pflegefilm erneuert.

Saisonale Anpassungen gehören ebenfalls dazu. Im Herbst und Winter tragen Bewohner Laub, Splitt und Nässe ins Haus – dann zahlt sich ein engerer Rhythmus im Eingangsbereich doppelt aus, auch als Schutz vor Rutschunfällen auf glatten Stufen.

Kosten und Umlage auf die Parteien

Die Kosten hängen von Größe, Etagenzahl, Bodenbelag und Intervall ab, weshalb seriöse Zahlen erst nach Besichtigung möglich sind. Die entscheidende Rechnung für die Gemeinschaft ist aber eine andere: Verteilt auf alle Parteien liegt die professionelle Reinigung typischerweise im Bereich weniger Kaffeebecher pro Monat und Wohnung – bei Mietobjekten sind die Kosten zudem als Betriebskosten umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Betriebskostenumlage vorsieht.

Dem gegenüber steht der unbezahlbare Teil: keine Diskussionen mehr im Hausflur, ein durchgehend vorzeigbares Haus und eine geklärte Verkehrssicherung. Für viele Gemeinschaften ist das der eigentliche Grund für den Wechsel zum Dienstleister.

Der Weg zum Dienstleister in der WEG

Der Ablauf ist unspektakulär: Die Verwaltung oder ein Eigentümer setzt das Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung, es werden zwei bis drei Vergleichsangebote eingeholt, und die Gemeinschaft beschließt mit einfacher Mehrheit die Vergabe. Besteht bislang eine mietvertragliche Reinigungspflicht der Bewohner, sollte die Umstellung sauber kommuniziert und die Kostenfolge transparent gemacht werden.

Praxistipp für Verwaltungen: Lassen Sie sich Angebote je Objekt einzeln erstellen, statt Pauschalen über den Bestand zu legen. Ein Altbau mit Holztreppe und ein Neubau mit Feinsteinzeug sind zwei verschiedene Aufträge – auch wenn beide „sechs Parteien" haben.

Klären Sie im Beschluss auch die praktischen Details gleich mit: Wo hängt der Reinigungsnachweis aus, damit Bewohner sehen, wann gereinigt wurde? Wer erhält den Objektschlüssel und wie ist er versichert? Und an wen wenden sich Bewohner mit Beanstandungen – an die Verwaltung oder direkt an den Betrieb? Diese drei Punkte vorab geregelt ersparen der Verwaltung später den größten Teil der Rückfragen.

Worauf Verwaltungen bei der Vergabe achten

Neben Preis und Leistungsverzeichnis zählen im Alltag vor allem drei Dinge: Zuverlässigkeit im Turnus, ein erreichbarer Ansprechpartner bei Reklamationen einzelner Bewohner und die Flexibilität, bei Bedarf nachzusteuern – etwa nach einem Handwerkereinsatz oder Wasserschaden kurzfristig zusätzlich zu reinigen. Ein regionaler Betrieb mit kurzen Wegen ist da im Vorteil.

Purity Gebäudereinigung übernimmt die Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter in Mühlhausen-Ehingen, Singen, Konstanz, Stockach, Engen und im gesamten Hegau – von der Unterhaltsreinigung in Welschingen bis zur Steinreinigung in Rielasingen-Worblingen – mit festem Turnus, biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln und Festpreis nach kostenloser Objektbesichtigung. Unsere Leistungen finden Sie im Überblick auf der Startseite; Angebote für einzelne Objekte oder ganze Bestände fragen Sie über das Kontaktformular an. Weitere Beiträge stehen im Blog.

Häufige Fragen

Gilt die Kehrwoche automatisch für alle Mieter?

Nein. Die Reinigungspflicht der Gemeinschaftsflächen liegt beim Eigentümer und kann nur per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Steht dort nichts, muss der Eigentümer die Reinigung organisieren.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In normalen Mehrfamilienhäusern wöchentlich, bei starker Frequenz oder Gewerbe im Haus zweimal pro Woche. Ergänzend empfiehlt sich ein- bis zweimal jährlich eine Intensivreinigung mit Fenstern, Heizkörpern und Grundreinigung des Bodens.

Können die Kosten der Treppenhausreinigung auf Mieter umgelegt werden?

Ja, Gebäudereinigungskosten sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart. Die Umstellung von Eigenreinigung auf Dienstleister sollte den Mietern transparent angekündigt werden.

Wie führt eine WEG einen Reinigungsdienst ein?

Über einen Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Üblich ist, dass die Verwaltung vorab zwei bis drei Vergleichsangebote auf Basis einer Objektbesichtigung einholt und zur Abstimmung stellt.

Reinigungsbedarf konkret besprechen?

Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.

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