Wenn ein Angehöriger gestorben ist, kommt zur Trauer eine Liste von Aufgaben, die niemand gern übernimmt. Eine davon: die Wohnung räumen, reinigen und gegebenenfalls an den Vermieter zurückgeben. Viele Angehörige suchen dafür nach einer „Reinigung nach Todesfall“ und landen bei Anbietern für Tatort- und Leichenfundortreinigung. Das ist in manchen Fällen genau richtig – in vielen anderen aber deutlich mehr, als nötig ist. Dieser Beitrag hilft Ihnen, die Situation einzuordnen.
Die entscheidende Frage: Wurde der Verstorbene zeitnah gefunden?
Für die Wahl des richtigen Dienstleisters zählt vor allem ein Umstand: wie lange der Tod unbemerkt blieb. Ist jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben, oder wurde die Person in der Wohnung rasch gefunden und sind keine Körperflüssigkeiten ausgetreten, dann unterscheidet sich die Reinigung nicht grundsätzlich von der nach einem Auszug. Eine gründliche Grundreinigung reicht dann aus.
Anders ist es, wenn der Tod erst nach Tagen oder Wochen entdeckt wurde. Dann sind in der Regel Körperflüssigkeiten in Bodenbeläge, Matratzen, Polster und manchmal bis in den Estrich eingedrungen, und es besteht ein Infektionsrisiko. Das ist ausdrücklich keine Aufgabe für eine normale Gebäudereinigung, sondern für spezialisierte Betriebe der Leichenfundortreinigung.
Der häufigere Fall: Räumung und Grundreinigung
Im Normalfall laufen zwei getrennte Schritte nacheinander ab. Zuerst wird die Wohnung geräumt – von Ihnen, von Familie und Freunden oder von einer Entrümpelungsfirma. Danach folgt die Reinigung der leeren Räume. Dazu gehören typischerweise:
- Küche mit Schränken innen und außen, Backofen, Kühlschrank und Dunstabzug
- Bad und WC einschließlich Entkalkung von Armaturen, Fliesen und Fugen
- Fenster mit Rahmen und Fensterbänken, auf Wunsch auch Rollläden
- Heizkörper, Türen, Türrahmen, Lichtschalter und Steckdosenabdeckungen
- Böden je nach Belag, gegebenenfalls mit Grundreinigung und Pflege
- Keller- oder Dachbodenabteil, falls es zur Wohnung gehört
Bei Wohnungen, in denen ein älterer Mensch lange gelebt hat, sind oft Stellen verschmutzt, die im Alltag nicht mehr erreicht wurden: hinter Schränken, auf Oberschränken, an Lampen. Rechnen Sie also eher mit einer Grundreinigung als mit einer schnellen Endreinigung – und planen Sie entsprechend Zeit ein.
Auch Gerüche sind im Normalfall meist kein Sonderproblem. Was nach einer Räumung in der Luft hängt, stammt häufig von Textilien, Teppichen, Tabakrauch oder lange nicht gelüfteten Räumen. Sind Vorhänge, Teppiche und Polstermöbel aus der Wohnung, verbessert sich die Luft oft schon deutlich; der Rest lässt sich mit gründlicher Reinigung und konsequentem Lüften in den meisten Fällen beheben.
Der Sonderfall: Wenn der Tod lange unbemerkt blieb
In dieser Situation gilt eine klare Reihenfolge. Bei unklarer Todesursache kann die Polizei die Wohnung zunächst sichern. Betreten und reinigen dürfen Sie erst nach der Freigabe. Anschließend übernimmt ein Fachbetrieb für Leichenfundortreinigung die betroffenen Bereiche: Er entfernt kontaminierte Materialien, desinfiziert und behandelt den Geruch. Solche Betriebe arbeiten mit Schutzausrüstung, geeigneten Desinfektionsmitteln und oft mit Geräten zur Geruchsneutralisation, bei deren Einsatz sich niemand in den Räumen aufhalten darf.
Ob danach noch eine klassische Grundreinigung der übrigen Wohnung nötig ist, hängt vom Umfang der Arbeiten ab. Fragen Sie den Fachbetrieb, was genau seine Leistung umfasst. Eine allgemeine Reinigungsfirma sollte sich in diesen Fällen erst dann einbringen, wenn der Spezialbetrieb abgeschlossen hat – und nur für die nicht betroffenen Bereiche.
In welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten
- Wichtige Unterlagen sichern: Testament, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Schlüssel. Sie werden für Nachlass und Wohnungsübergabe gebraucht.
- Erbschaft klären: Wer noch nicht entschieden hat, ob er das Erbe annimmt, sollte vor dem Verkauf oder Entsorgen von Gegenständen rechtlichen Rat einholen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis.
- Erinnerungsstücke auswählen: Gönnen Sie sich und der Familie dafür Zeit, bevor geräumt wird.
- Räumung beauftragen oder selbst durchführen.
- Reinigung der leeren Wohnung – erst jetzt ist sie wirklich sinnvoll, denn beim Ausräumen entsteht neuer Schmutz.
- Übergabe an den Vermieter oder Vorbereitung für Verkauf oder Neuvermietung.
Mietwohnung: Kündigung und Übergabe
Stirbt ein Mieter und tritt niemand in das Mietverhältnis ein – etwa ein Ehepartner, der mit in der Wohnung lebte –, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Nach § 564 BGB können sowohl die Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft die Miete weiter. Daraus ergibt sich ein Zeitrahmen, in dem Räumung und Reinigung erledigt sein sollten.
Welchen Zustand der Vermieter bei der Übergabe verlangen kann, steht im Mietvertrag. Häufig genügt eine besenreine Übergabe; vereinbarte Schönheitsreparaturen sind ein eigenes Thema und keine Reinigungsfrage. Eine gründliche Reinigung ist trotzdem oft sinnvoll, weil sie Diskussionen bei der Übergabe vermeidet und die Kaution schneller freigibt.
Worauf Sie im Gespräch mit einer Reinigungsfirma achten sollten
- Besichtigung vor dem Angebot: Ein seriöser Preis setzt voraus, dass jemand die Wohnung gesehen hat oder zumindest aussagekräftige Fotos bekommt.
- Festpreis mit Leistungsbeschreibung: Lassen Sie sich schriftlich geben, welche Räume und Arbeiten enthalten sind – gerade wenn mehrere Erben die Kosten teilen.
- Schlüsselübergabe regeln: Wer bekommt wann welchen Schlüssel, und wie wird die Rückgabe bestätigt? Das ist besonders wichtig, wenn Sie nicht vor Ort wohnen.
- Ehrlichkeit bei den Grenzen: Eine Reinigungsfirma, die sofort jede Situation übernimmt, ohne nach den Umständen zu fragen, ist kein gutes Zeichen. Im Sonderfall sollte sie Sie an einen Fachbetrieb verweisen.
- Diskretion: Nachbarn müssen nicht wissen, was in der Wohnung passiert ist. Fragen Sie ruhig nach, wie das Team auftritt.
Selbst reinigen oder beauftragen? Eine ehrliche Abwägung
Im Normalfall können Sie die Reinigung selbstverständlich auch selbst übernehmen. Wenn die Familie vor Ort ist, Zeit hat und sich körperlich dazu in der Lage fühlt, spricht nichts dagegen. Manche Angehörige empfinden das gemeinsame Aufräumen sogar als Teil des Abschieds.
Eine Beauftragung lohnt sich vor allem, wenn Sie weit entfernt wohnen, die Kündigungsfrist drängt, die Wohnung stark verschmutzt ist oder Sie schlicht nicht die Kraft haben. Im Sonderfall eines lange unbemerkten Todes sollten Sie die betroffenen Bereiche dagegen nicht selbst reinigen – aus gesundheitlichen Gründen und weil Sie damit unter Umständen mehr belasten, als Sie ahnen.
Wenn Sie eine Wohnung im Raum Singen, Stockach, Engen, Konstanz oder im Hegau reinigen lassen möchten, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Schildern Sie kurz die Situation – wir sagen Ihnen offen, ob eine Grundreinigung passt oder ob Sie zuerst einen Fachbetrieb brauchen. Unsere Leistungen im Überblick finden Sie unter Leistungen, weitere Ratgeber im Blog.
Häufige Fragen
Brauche ich nach jedem Todesfall eine Tatortreinigung?
Nein. Wurde der Verstorbene zeitnah gefunden und sind keine Körperflüssigkeiten ausgetreten, genügt in der Regel eine gründliche Grundreinigung der geräumten Wohnung. Eine Spezialfirma ist vor allem dann nötig, wenn der Tod längere Zeit unbemerkt blieb.
Wann sollte die Wohnung gereinigt werden – vor oder nach der Räumung?
Danach. Beim Ausräumen entsteht neuer Schmutz, außerdem werden erst dann Stellen hinter und auf Möbeln zugänglich. Sinnvoll ist die Reihenfolge: Unterlagen sichern, Erinnerungsstücke auswählen, räumen, reinigen, übergeben.
Wie viel Zeit bleibt für die Rückgabe einer Mietwohnung?
Tritt niemand in den Mietvertrag ein, können Erben und Vermieter nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bis zum Ende dieser Frist sollten Räumung und Reinigung erledigt sein; die Miete läuft bis dahin weiter.
Muss ich bei der Reinigung vor Ort sein?
Nicht zwingend. Viele Angehörige wohnen weit entfernt. Wichtig ist dann eine klare Absprache zur Schlüsselübergabe, ein schriftlicher Leistungsumfang und eine Rückmeldung mit Fotos nach Abschluss der Arbeiten.
Reinigungsbedarf konkret besprechen?
Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.
Angebot anfordern