Wer in Radolfzell, Singen oder am Untersee eine Firma für die regelmäßige Reinigung der eigenen Wohnung sucht, stößt schnell auf den Begriff „Unterhaltsreinigung“. Im Gewerbe ist das ein klar umrissener Standard, im Privathaushalt ist er es nicht. Dieser Beitrag erklärt, was sich hinter dem Begriff verbirgt, wie ein Auftrag in der Praxis abläuft, wovon der Preis abhängt – und in welchen Fällen Sie mit einer anderen Lösung besser fahren.
Was Unterhaltsreinigung im Haushalt bedeutet
Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung in festem Rhythmus. Sie soll einen gepflegten Zustand halten, nicht erst herstellen. Das ist der wichtigste Unterschied zur Grundreinigung: Bei der Grundreinigung werden Kalk, Fettfilme und über Monate angesammelter Schmutz entfernt, bei der Unterhaltsreinigung wird verhindert, dass sie wieder entstehen.
Daraus folgt eine praktische Konsequenz, die viele Auftraggeber überrascht: Ist die Wohnung beim Start stark verschmutzt, lohnt sich zuerst ein einmaliger Grundreinigungstermin. Wer stattdessen sofort mit dem regulären Rhythmus beginnt, bezahlt die ersten Wochen im Grunde eine verdeckte Grundreinigung – und ist unzufrieden, weil das Ergebnis trotzdem nicht stimmt.
Was typischerweise dazugehört – und was nicht
Einen verbindlichen Katalog für Privathaushalte gibt es nicht. Üblich ist ein Grundumfang, der schriftlich festgehalten werden sollte:
- Böden saugen und feucht wischen, in allen vereinbarten Räumen
- Bad und WC: Waschbecken, Armaturen, Dusche oder Wanne, Toilette, Spiegel, Fliesen im Spritzbereich
- Küche: Arbeitsflächen, Spüle, Fronten außen, Kochfeld, Außenflächen der Geräte
- Staubwischen auf frei zugänglichen Flächen
- Abfall entleeren, sofern vereinbart
Nicht zum Grundumfang gehören in der Regel das Innere von Backofen und Kühlschrank, Schränke von innen, Fenster samt Rahmen, Wäsche, Bügeln und Aufräumen. Manche davon lassen sich als Zusatz vereinbaren, etwa die Fensterreinigung im Quartalsrhythmus. Wichtig ist nur, dass Sie und die Firma dasselbe meinen. Die meisten Konflikte in Privathaushalten entstehen nicht aus schlechter Arbeit, sondern aus unausgesprochenen Erwartungen.
Wie ein Auftrag in der Praxis abläuft
Am Anfang steht eine Besichtigung. Ein seriöses Angebot für einen Privathaushalt lässt sich nicht allein aus der Quadratmeterzahl ableiten: Ein Altbau mit Dielenboden und kleinteiligem Bad verlangt einen anderen Aufwand als eine Neubauwohnung gleicher Größe mit großformatigen Fliesen. Bei der Besichtigung werden Räume, Beläge, Sonderwünsche und der Rhythmus festgelegt.
Danach folgen drei organisatorische Fragen, die Sie vorab klären sollten:
- Anwesenheit oder Schlüssel? Viele Kunden sind während der Reinigung nicht zu Hause. Dann braucht es eine schriftliche Schlüsselübergabe mit Quittung und eine Regelung, was bei Verlust geschieht.
- Wer stellt die Mittel? Bringt die Firma Mittel und Geräte mit, wissen Sie, womit gearbeitet wird. Purity setzt dabei auf biologisch abbaubare Reinigungsmittel. Haben Sie empfindliche Oberflächen, etwa geöltes Parkett oder Naturstein, sprechen Sie das bei der Besichtigung an.
- Feste Person oder wechselnde Kräfte? Eine feste Kraft kennt Ihre Wohnung. Fragen Sie, wie die Vertretung bei Urlaub und Krankheit geregelt ist – das ist einer der Hauptgründe, überhaupt eine Firma statt einer privaten Kraft zu beauftragen.
Welcher Rhythmus zu welchem Haushalt passt
Ob wöchentlich oder alle zwei Wochen gereinigt werden sollte, hängt weniger von der Wohnungsgröße ab als davon, wie stark sie genutzt wird. Ein Haushalt mit Kindern, Haustier oder Homeoffice verschmutzt deutlich schneller als eine Wohnung, in der zwei Berufstätige tagsüber außer Haus sind.
Als Faustregel für die Entscheidung: Wenn Ihnen die Wohnung nach zehn Tagen bereits wieder ungepflegt vorkommt, ist ein Zwei-Wochen-Rhythmus zu knapp. Dann entsteht zwischen den Terminen jedes Mal ein Rückstand, den die Reinigungskraft in der vereinbarten Zeit aufholen muss – auf Kosten der Gründlichkeit. Umgekehrt ist ein wöchentlicher Termin in einer wenig genutzten Wohnung schlicht Geld, das Sie sparen können.
Ein monatlicher Rhythmus ist im Privathaushalt selten sinnvoll. Die Abstände sind dann so groß, dass jeder Termin einer kleinen Grundreinigung gleicht.
Wovon der Preis abhängt
Im Netz kursieren Stunden- und Quadratmeterpreise für Privathaushalte, die weit auseinanderliegen. Das liegt daran, dass sie Unterschiedliches abbilden: Plattformen vermitteln oft Einzelpersonen, Reinigungsfirmen kalkulieren dagegen mit sozialversicherten Mitarbeitenden, Vertretung, Haftpflichtversicherung und Anfahrt. Ein Pauschalpreis aus einer Tabelle sagt deshalb wenig über Ihren konkreten Haushalt.
Tatsächlich preisbestimmend sind:
- die reine Reinigungszeit pro Termin, abhängig von Räumen, Belägen und Ausstattung
- der Rhythmus, denn kürzere Abstände bedeuten weniger Aufwand pro Termin
- Sonderleistungen wie Fenster oder Backofen
- die Anfahrt, die bei kurzen Einsätzen einen spürbaren Anteil ausmacht
Purity arbeitet mit Festpreisen: Nach der Besichtigung steht fest, was ein Termin kostet, unabhängig davon, ob die Kraft an einem Tag zehn Minuten länger braucht. Das schafft Planbarkeit, setzt aber voraus, dass der Leistungsumfang sauber beschrieben ist. Ändert sich Ihr Haushalt deutlich, etwa durch Nachwuchs oder einen Umbau, wird der Preis neu kalkuliert.
Was Sie steuerlich geltend machen können
Die Reinigung durch eine Firma gilt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Nach derzeitiger Rechtslage mindern 20 Prozent der Arbeitskosten direkt Ihre Einkommensteuer, begrenzt auf 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Diese Grenze gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, also etwa auch für Gartenpflege; Handwerkerleistungen haben einen eigenen Höchstbetrag.
Drei Bedingungen sind entscheidend:
- Sie brauchen eine Rechnung, auf der Arbeitskosten getrennt von Materialkosten ausgewiesen sind. Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten zählen.
- Sie müssen unbar bezahlen, also per Überweisung. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus.
- Die Leistung muss in Ihrem Haushalt erbracht werden. Das trifft auch auf eine selbst genutzte Ferienwohnung zu, nicht aber auf vermietete Objekte.
Die Einzelheiten Ihres Falls klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Für die Entscheidung reicht es zu wissen, dass die tatsächliche Belastung einer regelmäßigen Reinigung durch eine Firma spürbar unter dem Rechnungsbetrag liegen kann.
Wann sich eine Firma lohnt – und wann nicht
Eine Firma ist die richtige Wahl, wenn Ihnen Verlässlichkeit wichtiger ist als der niedrigste Preis: feste Termine, Vertretung bei Ausfall, Versicherungsschutz bei Schäden, eine Rechnung für das Finanzamt und kein Arbeitsverhältnis, das Sie selbst verwalten müssen.
Ehrlich gesagt lohnt sie sich weniger, wenn Sie nur sehr kurze Einsätze brauchen, etwa eine Stunde für eine kleine Wohnung. Dann fällt die Anfahrt stark ins Gewicht. Auch wer eine vertraute Person langfristig direkt beschäftigen möchte und den Aufwand der Anmeldung nicht scheut, kann mit einem angemeldeten Minijob im Haushalt gut fahren. Welche Kosten und Pflichten dabei entstehen, haben wir im Beitrag Reinigungskraft anstellen oder Dienstleister beauftragen gegenübergestellt.
Wer in Radolfzell und Umgebung einen festen Rhythmus sucht, kann über unsere Leistungsübersicht nachsehen, was wir anbieten, und über das Kontaktformular einen Besichtigungstermin vereinbaren. Weitere Ratgeber finden Sie im Blog.
Häufige Fragen
Muss ich während der Reinigung zu Hause sein?
Nein. Viele Kunden übergeben einen Schlüssel. Wichtig ist eine schriftliche Übergabe mit Quittung und eine klare Regelung für den Fall, dass ein Schlüssel verloren geht.
Kann ich die Reinigung jederzeit anpassen?
Rhythmus und Leistungsumfang lassen sich ändern. Weicht der Aufwand danach deutlich vom ursprünglichen Stand ab, wird der Festpreis neu kalkuliert. Kündigungsfristen stehen im Vertrag und sollten vor Unterschrift geprüft werden.
Ist die Fensterreinigung im Preis enthalten?
In der Regel nicht. Fenster werden meist als eigene Leistung in größeren Abständen vereinbart, zum Beispiel vierteljährlich oder zweimal im Jahr.
Gilt die Steuerermäßigung auch für Reinigungsmittel?
Nein. Nach § 35a EStG zählen nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Deshalb sollte die Rechnung die Arbeitskosten getrennt ausweisen, und die Zahlung muss unbar erfolgen.
Reinigungsbedarf konkret besprechen?
Purity erstellt transparente Angebote für Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Steinreinigung, Bauendreinigung und weitere Leistungen in der Bodenseeregion.
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